Säuglingsbeihilfe/Schulstarthilfe

Alle frisch gebackenen Eltern, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Katzelsdorf bezogen haben, haben Anspruch auf Säuglingsbeihilfe.

Geburtenbeihilfe I (nach der Geburt)

  • Mutter-Kind-Pass
  • Geburtsurkunde

Beihilfe von € 110,00

Schulstarthilfe zum Schulbeginn!  Schülerinnen und Schüler der ersten Volksschulklassen (des aktuellen Schuljahres) mit Hauptwohnsitz in Katzelsdorf erhalten für den Start in das Schuljahr eine Beihilfe von € 110,00. Bitte Geburtsurkunde mitbringen!


 

 

Zuständigkeiten

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit Facebook