Bewilligungspflichtig ist
- Neu- und Zubauten
- Errichtung baulicher Anlagen
- Abänderung von Bauwerken
- Feuerungsanlagen größer 400 kW
- Lagerung brennbarer Flüssigkeiten bis zu 1000 Liter
- Veränderung der Höhenlage
- Aufstellung von Windrädern
- Abbruch von Bauwerken die an ein Nachbargrundstück angebaut sind
Einreichunterlagen
- Nachweis des Grundeigentums, höchstens 6 Monate alt, oder Nachweis des Nutzungsrechtes (Zustimmung des Grundeigentümers oder die Mehrheit der Miteigentümer)
- Nachweis des Fahr- und Leitungsrechtes
- Bauplan und Baubeschreibung (3-fach)
- bei Straßengrundabtretungen ist ein Teilungsplan erforderlich
- Energieausweis (3-fach)
- Nachweis über die Prüfung des Einsatzes hocheffizienter alternativer Energiesysteme (Neubau und Renovierung)
- Ansuchen
- ev. Wasserrechtliche Bewilligung
- Nachweis der lagerichtige Darstellung der Grenzen des Baugrundstückes
- Pläne (3-fach)