Bewilligungspflichtige Bauvorhaben

Bewilligungspflichtig ist

  • Neu- und Zubauten
  • Errichtung baulicher Anlagen
  • Abänderung von Bauwerken
  • Feuerungsanlagen größer 400 kW
  • Lagerung brennbarer Flüssigkeiten bis zu 1000 Liter
  • Veränderung der Höhenlage
  • Aufstellung von Windrädern
  • Abbruch von Bauwerken die an ein Nachbargrundstück angebaut sind

Einreichunterlagen

  • Nachweis des Grundeigentums, höchstens 6 Monate alt, oder Nachweis des Nutzungsrechtes (Zustimmung des Grundeigentümers oder die Mehrheit der Miteigentümer)
  • Nachweis des Fahr- und Leitungsrechtes
  • Bauplan und Baubeschreibung (3-fach)
  • bei Straßengrundabtretungen ist ein Teilungsplan erforderlich
  • Energieausweis (3-fach)
  • Nachweis über die Prüfung des Einsatzes hocheffizienter alternativer Energiesysteme (Neubau und Renovierung)
  • Ansuchen
  • ev. Wasserrechtliche Bewilligung
  • Nachweis der lagerichtige Darstellung der Grenzen des Baugrundstückes
  • Pläne (3-fach)

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