Bauanzeige

Anzeigepflichtig ist

  • Gebäude kleiner 10m² und kleiner 3 m Höhe
  • Änderung des Verwendungszweckes
  • Pflichtstellplätze
  • Heizkessel kleiner 400 kW
  • Maschinen die keine gewerblichen Betriebsanlagen sind
  • Abbruch von Gebäuden in Schutzzonen
  • Wärmeschutzverkleidungen
  • Nachträgliche Konditionierung
  • Ableitung oder Versickerung von Niederschlagwasser
  • Telefonzellen
  • Herstellung von Hauskanälen
  • Thermische Solaranlagen, TV-Antennen in Schutzzonen
  • Senk- und Sammelgruben für Schmutzwässer kleiner 60m³
  • Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten größer 500 Liter
  • Regelmäßige Verwendung eines Grundstückes als Stellplatz
  • Regelmäßige Verwendung eines Grundstückes als Lagerplatz
  • Einfriedungen
  • Photovoltaikanlagen
  • Carport bis zu 50m² mit Unterschrift der Anrainer
  • Tragekonstruktionen für Funkanlagen
  • Gasanlagen
  • Wohnraumlüftung bei größer 2 Wohnungen
  • Grundstückszufahrten

Unterlagen

  • Bauanzeige
  • Ausführungsplan (2-fach)
  • Baubeschreibung (2-fach)
  • ev. Energieausweis (2-fach)
  • ev. Nachweis über die Prüfung des Einsatzes hocheffizienter alternativer Energiesysteme
  • Heizkessel
    • Kopie des Prüfbefundes
    • Kurzgutachten nach § 59 der NÖ BO 2014 (Befund über die Eignung der Abgasführung)
    • Dichtheitsbefund
    • TRVB 118
    • Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaues
    • Endbefund des Rauchfangkehrers
  • Einfriedung und Carport
    •  Unterschrift der Nachbarn
    • Elektrobefund
  • Grundabtretung
    • Teilungsplan
  • ev. weitere Gutachten
  • Fertigstellungsmeldung
 

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