Meldepflichtige Bauvorhaben

Meldepflichtig ist

  • Errichtung und Entfernung von Klimaanlagen größer 12 kW
  • Austausch von Klimaanlagen
  • Aufstellung von Gasheizgeräten nicht größer als 50 kW mit einer Entlüftung über Dach
  • Aufstellung von Öfen
  • Abbruch von Bauwerken

Unterlagen

  • Schreiben der Meldung
  • Planskizze (2-fach)
  • Beschreibung (2-fach)
  • Endbefund des Rauchfangkehrers (Gasheizung und Öfen)
  • Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaues (Gasheizung und Öfen)
  • Kurzgutachten nach § 59 der NÖ Bauordnung 2014 (Gasheizung)

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