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VERORDNUNGSBLATT DER BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT WIENER NEUSTADTJahrgang 2022Ausgegeben am 11. März 20221. VerordnungVerordnung der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt, mit der Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden verordnet werdenDie Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt hat am 11. März 2022 aufgrund des § 41 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden verordnet:Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt, mit der Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden verordnet werden§ 1In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Wiener Neustadt und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten.Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldbereich wegzuwerfen.§ 2Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z 17 des Forstgesetzes 1975 idgF mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.§ 3Dieses Verbot tritt mit 12.3.2022 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.Der BezirkshauptmannMag. Markus SauerBezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt
Waldbrandverordnung_2022.pdf (0.23 MB)
26.07.2022 13:21