Wichtige Information zur Brandschutzverordnung

VERORDNUNGSBLATT DER BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT WIENER NEUSTADT
Jahrgang 2022
Ausgegeben am 11. März 2022
1. Verordnung
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt, mit der Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden verordnet werden
Die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt hat am 11. März 2022 aufgrund des § 41 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden verordnet:
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt, mit der Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden verordnet werden
§ 1
In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Wiener Neustadt und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten.
Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldbereich wegzuwerfen.
§ 2
Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z 17 des Forstgesetzes 1975 idgF mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.
§ 3
Dieses Verbot tritt mit 12.3.2022 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Der Bezirkshauptmann
Mag. Markus Sauer
Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt

Waldbrandverordnung_2022.pdf (0.23 MB)


26.07.2022 13:21

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