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JUNGBÜRGERUNTERSTÜTZUNG Richtlinien lt. Gemeinderatsbeschluss vom 11.3.2003 bzw. 27.09.2005
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN: Antragsteller 10 Jahre in Katzelsdorf gemeldet – Hauptwohnsitz Antragsteller maximal 35 Jahre alt Größe des neu erworbenen Bauplatzes: max. 900 m² Antragsfrist: spätestens 3 Jahre nach Fertigstellungsmeldung gem. § 30 NÖBO 1996 Antrag formlos an Gemeindeamt
Kategorie I – Hausbau bei Kauf eines Privatgrundstückes:
Bei Hauptmeldung Direktzuschuss von € 35,-- pro m² Wohnnutzfläche (max. jedoch 130 m²)
Kategorie II – Haus- bzw. Wohnungskauf:
Bei Hauptmeldung Direktzuschuss von € 26,-- pro m² Wohnnutzfläche (max. jedoch 130 m²)
Kategorie III – Hausbau bei Kauf eines Gemeindegrundes:
Bei Hauptmeldung Direktzuschuss von € 22,-- pro m² Wohnnutzfläche (max. jedoch 130 m²)
Kategorie IV – Wohnungseinbau in bestehendes Haus oder Haus- bau auf Eigengrund:
Bei Hauptmeldung Direktzuschuss von € 18,-- pro m² Wohnnutzfläche (max. jedoch 130 m²)
Nachrichten 1/2013Mehr...
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