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Nach Geburt eines Kindes erhalten die Eltern bei Anmeldung des Kindes eine Beihilfe in Höhe von Euro 110,00 (anstelle eines Wäschepaktes). Nach Vollendung des 2. Lebensjahres wird auf Antrag ein weiterer Betrag von € 110,00 ausbezahlt, wenn alle Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass eingehalten wurden. Als Nachweis ist eine Bestätigung eines Kinderarztes oder eine Kopie des Mutter-Kind-Passes erforderlich.
Nachrichten 1/2013Mehr...
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