Sozialtarif

Um Härtefälle zu vermeiden wird eine 30%-ige Ermäßigung gewährt:

  • Alleinerzieher/Innen mit einem monatlichen Einkommen von weniger als netto € 1.800,00.
  • Arbeitslose mit einem monatlichen Einkommen von weniger als netto € 1.800,00
  • Familien mit einem monatlichen Einkommen von weniger als netto € 2.150,00
  • Mindestsicherungsempfänger/Innen
  • Personen mit einer Ausgleichszulage

Das monatliche Einkommen muss mit Vorlage eines Kontoauszuges nachgewiesen werden. Der Sozialtarif wird jeweils für ein Jahr bzw. Schuljahr bei Vorliegen der Voraussetzungen gewährt, d.h. eine jährliche Antragstellung ist erforderlich. Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen sind meldepflichtig.

Der Sozialtarif wird ausschließlich für Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Katzelsdorf gewährt.

Die Antragstellung erfolgt formlos an die Gemeinde Katzelsdorf, Hauptstraße 47, 2801 Katzelsdorf oder per E-Mail an gemeinde@katzelsdorf.gv.at unter Anschluss eines Nachweises über das monatliche Nettoeinkommen bzw. Nettofamilieneinkommen.

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