Information der Bezirkshauptmannschaft zum Kieferntriebsterben

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Sehr geehrte Waldbesitzer!

Die Bezirksforstinspektion Wiener Neustadt möchte Sie über die erhebliche Schädigung der Schwarzkiefernbestände in unserer Region informieren.

Diese Schädigung ist die Folge der heurigen, lang andauernden Trockenheit sowie der Schwächung der Schwarzkiefer durch einen Pilz (Kieferntriebsterben). Dieser Pilz (Diplodia pinea) tritt speziell in Trockenjahren auf und verursacht eine Rotfärbung der Triebe, beeinträchtigt die Vitalität sowie Lebensfähigkeit des Baumes und führt bei starkem Befall zum Absterben der Bäume. Der Pilz ist grundsätzlich in all unseren Schwarzkiefernwäldern nachweisbar und wird bei besonderer Belastung der Bäume und hohem Infektionsdruck krankheitserregend.

Infolge einer Vorschädigung wird ein Befall von typischen Sekundärschädlingen wie Borkenkäfern, Prachtkäfern oder Rüsselkäfern begünstigt. Da sich das Kieferntriebsterben rasch auf benachbarte Bäume ausbreitet bzw. Sekundärschädlinge wie Kiefernborkenkäfer sehr rasch auf durch den Pilz befallene Kiefern folgen können und in weiterer Folge auch benachbarte Bäume oder angrenzende Waldbestände in höchstem Maße gefährdet sind, wird empfohlen stark befallene Bäume zu entfernen. Dabei ist auf die Schädigung des letzten, äußeren Nadeljahrganges zu achten. Starker Pilzbefall führt zu einem verkürzten Nadelwachstum und einer Rotfärbung der Nadeln bis hin zum Abfallen der Nadeln des heurigen Jahres.

In den §§ 43 – 45 Forstgesetz 1975 ist festgehalten, dass forstliche Holzgewächse so behandelt werden müssen, dass sie als Vermehrungsstätte für Forstschädlinge ungeeignet sind und vorhandene Forstschädlinge vernichtet werden. Dies erfolgt sowohl bei der Bekämpfung einer bereits eingetretenen Schädigung als auch bei der Vorbeugung einer drohenden Vermehrung von Schädlingen durch bekämpfungstechnische Behandlungsmaßnahmen.

Die Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt informiert Sie daher, dass Grundeigentümer zu bekämpfungstechnischen Behandlungsmaßnahmen verpflichtet sind, falls sich auf ihren Grundstücken befallene Schwarzkiefern befinden.

Bekämpfungstechnische Behandlungsmaßnahmen sind:

- das Trennen des Schadholzes vom Stock,
- das Aufarbeiten und
- das Entfernen des Schadholzes (auch befallene Äste und Restholz) aus dem

Wald.

Sollten sich nach dem 31.1.2016 weiterhin befallene Bäume auf Ihrem(n) Grundstück(en) befinden, ist mit der Einleitung forstrechtlicher Verfahren zu rechnen.

Falls Sie weitere Informationen benötigen, stehen Ihnen unter 02622/9025/41615 die Mitarbeiter der Bezirksforstinspektion Wr. Neustadt zur Verfügung.

28.10.2015 10:26

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