Geflügelpestverordnung novelliert

Geflügelpestverordnung novelliert – Stallpflicht aufgehoben – Vorbeugende Schutzmaßnahmen für geflügelhaltende Betriebe in Risikogebieten bleiben aufrecht!

Die Stallpflicht für Betriebe ab 350 Stück Geflügel wurde mit heutigem Tag aufgehoben. Auf Grund eines noch geringen Restrisikos für Hausgeflügelbestände bleiben vorbeugende Schutzmaßnahmen in den Risikogebieten aufrecht.  

Nachfolgend eine Presseaussendung des Gesundheitsministeriums zur Information:

Gesundheitsministerium: Geflügelpest – Stallpflicht tritt außer Kraft | Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), 15.03.2022 (ots.at)

Folgende vorbeugende Schutzmaßnahmen sind für Geflügelhalter in den Risikogebieten zu berücksichtigen: 

  • Enten und Gänse sind von anderem Geflügel getrennt zu halten. Ein direkter bzw. indirekter Kontakt ist auszuschließen.  
  • Geflügel ist durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen, oder die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt nur im Stall oder einem Unterstand, der das Zufliegen von Wildvögeln möglichst verhindert.
  • Wildvögel dürfen nicht mit Futter oder Wasser, das für das Geflügel bestimmt ist, in Kontakt kommen. Die Ausläufe müssen gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
  • Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen. 
  • Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn beim Geflügel
         - ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20 % oder
         - ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als 2 Tage besteht, oder wenn die
         - Sterberate höher als 3 % in einer Woche ist.

Es wird in diesem Zusammenhang auf die Einhaltung der betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen!

Die LFI Broschüre „Biosicherheit Geflügel“ ist auf der TGD-Website unter dem LINK TGD/Allgemeines aufrufbar. 


Hier finden Sie das aktuelle Bundesgesetzblatt: BGBLA_2022_II_108_Geflügelpest.pdf herunterladen (0.38 MB)

18.03.2022 09:00

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