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Geflügelpestverordnung novelliert – Stallpflicht aufgehoben – Vorbeugende Schutzmaßnahmen für geflügelhaltende Betriebe in Risikogebieten bleiben aufrecht!
Die Stallpflicht für Betriebe ab 350 Stück Geflügel wurde mit heutigem Tag aufgehoben. Auf Grund eines noch geringen Restrisikos für Hausgeflügelbestände bleiben vorbeugende Schutzmaßnahmen in den Risikogebieten aufrecht.
Nachfolgend eine Presseaussendung des Gesundheitsministeriums zur Information:
Gesundheitsministerium: Geflügelpest – Stallpflicht tritt außer Kraft | Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), 15.03.2022 (ots.at)
Folgende vorbeugende Schutzmaßnahmen sind für Geflügelhalter in den Risikogebieten zu berücksichtigen:
Es wird in diesem Zusammenhang auf die Einhaltung der betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen!
Die LFI Broschüre „Biosicherheit Geflügel“ ist auf der TGD-Website unter dem LINK TGD/Allgemeines aufrufbar.
Hier finden Sie das aktuelle Bundesgesetzblatt: BGBLA_2022_II_108_Geflügelpest.pdf herunterladen (0.38 MB)
18.03.2022 09:00