Bewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren

Bewilligungspflichtig im vereinfachten Verfahren ist

  • Änderung des Verwendungszweckes
  • Ableitung oder Versickerung von Niederschlagswässern
  • Regelmäßige Verwendung eines Grundstücks oder als Stellplatz für Fahrzeuge oder Anhänger
  • Heizkessel kleiner 400 kW
  • Regelmäßige Verwendung eines Grundstückes als Lagerplatz
  • Lagerung brennbarer Flüssigkeiten ab einem Ausmaß von insgesamt 1000 Liter außerhalb gewerblicher Betriebsanlagen
  • Nachträgliche Konditionierung von Räumen in bestehenden Gebäuden (z. B. Beheizung bisher unbeheizter oder nur geringfügig temperierter Räume)
  • Temporäre Aufstellung von nicht ortsfesten Tierunterständen mit einer überbauten Fläche von insgesamt nicht mehr als 50 m² oder von mobilen Geflügelställen
  • Photovoltaikanlage mit einer Engpassleistung von mehr als 100 kW im Grünland
  • Gebäude kleiner 10m² und kleiner 3 m Höhe
  • Einfriedungen mit einer Höhe von nicht mehr als 3 m
  • Oberirdische bauliche Anlagen, deren Verwendung der eines Gebäudes gleicht, mit einer überbauten Fläche von jeweils nicht mehr als 50 m² und einer Höhe von nicht mehr als 3 m
  • Abänderung eines Bauwerks, wenn der Brandschutz, die Belichtung oder Belüftung von Aufenthaltsräumen, die Trinkwasserversorgung oder Abwasserbeseitigung beeinträchtigt oder Nachbarrechte verletzt werden könnten oder ein Widerspruch zum Ortsbild entstehen könnte
  • Aufstellung und der Austausch eines Heizkessels mit einer Nennwärmeleistung von nicht mehr als 400 kW
  • In Schutzzonen
  1.  Abbruch von Gebäuden in Schutzzonen soweit sie nicht an Bauwerke am Nachbargrundstück angebaut sind
  2.  Aufstellung und der Austausch von thermischen Solaranlagen, Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen oder deren Anbringung an Bauwerken, die Anbringung von TV-Satellitenantennen und von Klimaanlagen sowie die Aufstellung von freistehenden Rankgerüsten an von allgemein zugänglichen Bereichen einsehbaren Flächen und Gebäudeteilen jeweils im Hinblick auf den Schutz des Ortsbildes
  3.  Änderung im Bereich der Fassadengestaltung (z. B. der Austausch von Fenstern, die Farbgebung, Maßnahmen für Werbezwecke, Sonnenschutzeinrichtungen) oder der Gestaltung der Dächer

Unterlagen

  • Ansuchen
  • Maßstäbliche Darstellung (2-fach)
  • Baubeschreibung (2-fach)

 

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit Facebook