Informationen für DROHNENbesitzer

Sehr geehrte Drohnenbesitzer!

Die Gemeinde Katzelsdorf möchte Sie darauf hinweisen, dass der Besitz und die Benützung einer Drohne, auch welche die in jedem Elektro- bzw. Spielzeuggeschäft erworben wurden, lt. Luftfahrtbehörde bewilligungspflichtig sind. 

Weiteres dürfen solche Flugobjekte nicht über bebautem Gebiet (Häuser, Kirchen, Volksfeste oder Sportveranstaltungen) hochgelassen werden. 

Zuwiderhandeln wird mit bis zu € 22.000,-- geahndet.

Denken Sie daran, dass erhebliche Personen- und Sachschäden durch herunterstürzende Drohnen verursacht werden können.

Drohnen Bewilligungen können unter: info@drohnenbewilligung.at beantragt werden.

Weitere wichtige Informationen:

​Mindestalter: 16 Jahre

Nachweis einer Haftpflichtversicherung 

maximale Flughöhe 150 Meter, nur über unbebautem Gebiet

Bewilligungskosten: € 300,--

 

 

04.02.2017 10:03

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