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Sehr geehrte Drohnenbesitzer!
Die Gemeinde Katzelsdorf möchte Sie darauf hinweisen, dass der Besitz und die Benützung einer Drohne, auch welche die in jedem Elektro- bzw. Spielzeuggeschäft erworben wurden, lt. Luftfahrtbehörde bewilligungspflichtig sind.
Weiteres dürfen solche Flugobjekte nicht über bebautem Gebiet (Häuser, Kirchen, Volksfeste oder Sportveranstaltungen) hochgelassen werden.
Zuwiderhandeln wird mit bis zu € 22.000,-- geahndet.
Denken Sie daran, dass erhebliche Personen- und Sachschäden durch herunterstürzende Drohnen verursacht werden können.
Drohnen Bewilligungen können unter: info@drohnenbewilligung.at beantragt werden.
Weitere wichtige Informationen:
Mindestalter: 16 Jahre
Nachweis einer Haftpflichtversicherung
maximale Flughöhe 150 Meter, nur über unbebautem Gebiet
Bewilligungskosten: € 300,--
04.02.2017 10:03