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Wählerverzeichnis:
Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht bei der bevorstehenden Nationalratswahl nur ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind! Die Auflegung des Wählerverzeichnisses dient dazu, dass Wahlberechtigte überprüfen können, ob sie in diesem auch eingetragen sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so besteht die Möglichkeit durch das Einspruchs- und Berufungsverfahren das Wählerverzeichnis berichtigen zu lassen.
Das Wählerverzeichnis liegt vom 30. Juli 2013 bis einschließlich 08. August 2013 am Gemeindeamt Katzelsdorf zu folgenden Zeiten zur öffentlichen Einsicht auf.
Dienstag, Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Zusätzlich: Dienstag, den 6 August 2013: von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Wahlkarten:
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich nicht ihr Wahllokal in ihrer Hauptwohnsitzgemeinde aufsuchen können.
Vorgang:
Beantragen können Sie eine Wahlkarte in der Gemeinde in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind.
Auslandsösterreicher(innen) können die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde anfordern.
Frist:
Beginnend mit 21. Juni 2013
Schriftlich (auch per Fax, per E-Mail), bis spätestens 25. September 2013, hier muss man die Identität nachweisen, indem man eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises mitsendet. Mündlich (persönlich, nicht telefonisch)bis spätestens 27. September 2013 12:00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, auch muss die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweises nachgewiesen werden.
Die Wahlkarte ist dann ca. 4 Wochen vor der Wahl erhältlich
01.08.2013 09:42