Geflügelpest: Österreich erhöhtes Risikogebiet

aktuelle Information

Auf Grund der aktuellen Bedrohungslage durch die Geflügelpest/Vogelgrippe in Europa, wurden in Österreich die ersten Maßnahmen per Kundmachung AVN_20251030_AVN_2025_33.pdf  gesetzt.

Das gesamte Bundesgebiet Österreich wird zum Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko erklärt.

Damit ist Folgendes zu beachten:

  • Geflügel darf nicht mehr unter freiem Himmel gefüttert und getränkt werden.
  • Der Kontakt mit Wildgeflügel muss bestmöglich verhindert werden.
  • Veranstaltungen mit Geflügel, sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte, etc.)       müssen von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden.
  • Bei Verdachtsfällen gilt eine besondere Meldepflicht (Betreuungstierarzt bzw. Amtstierart sind zu informieren):
  • bei Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 %
  • bei Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als 2 Tage
  • bei Mortalitätsrate höher als 3 % in einer Woche.

 

Aktuelle Informationen zum Seuchengeschehen in Europa sind unter Aktuelle Tierseuchensituation in Österreich und in Europa - KVG aufrufbar. 

Unter folgenden Link Volltextsuche | LK Niederösterreich sind aktuelle Informationen zur Geflügelpest aufrufbar. 

04.11.2025 07:43

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